Scheinkandidaturen eindämmen
Scheinkandidaturen eindämmen
Kreisverband begrüßt Neuordnung des Wahlrechts
Der Kreisverband Mecklenburgische Seenplatte von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN begrüßt den Gesetzentwurf des Landtages Mecklenburg-Vorpommerns (Drucksache 5/3568) zur Eindämmung von Scheinkandidaturen. Bisher galt nach § 25 Kommunalverfassung zwar bereits die Unvereinbarkeit von Amt und Mandat. Jedoch waren sogenannte Scheinkandidaturen von Hauptamtlichen rechtlich erlaubt. Viele Amtsinhaber haben so aufgrund ihres Bekanntheitsgrades erfolgreich einen großen Anteil der Wählerstimmen für ein oder mehrere Mandate auf sich vereinigt ohne selbst anzutreten. Stattdessen haben sie den Platz für nachrückende Listenkandidaten frei gemacht. „Das hat mit einer transparenten Demokratie nichts mehr zu tun und viele Wählerinnen und Wähler fühlten sich zu Recht nicht ernst genommen“, erklärt Jutta Gerkan, Sprecherin des Kreisverbandes Mecklenburgische Seenplatte von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. In Zukunft sollen hauptamtliche Kandidaten dem Wahlvorschlag vorab eine Absichtserklärung hinzufügen, ob sie ihr Amt weiterführen werden oder das Mandat ausüben möchten. So ist die Wählerin / der Wähler vorab informiert. Jutta Gerkan weiter: „Bleibt zu hoffen, dass die rechtlich unverbindliche Absichtserklärung durch die Veröffentlichungen und anschließende Auswertung genug politischen Druck aufbaut, um sich an ihr zu halten. Ich bin davon überzeugt, dass unsere Demokratie das bisher beste politische System für unsere Gesellschaft ist. Sie ist sehr jung und wir müssen in den einen oder anderen Bereichen noch viel dazu lernen.“
Rückfragen: Jutta Gerkan 0173-9828892














